DATENSCHUTZ

Eine grundlegende Voraussetzung ist die Einhaltung der daten-schutzrechtlichen Bedingungen. Diese sind jeweils projektbezogen festzulegen. Es können Beispiele für eine Vereinbarung bezüglich des Datenschutzes, basierend auf dem „Merkblatt über Verkehrs-erhebungen und Datenschutz“ der Forschungsgesellschaft für Straßen und Verkehrswesen (FGSV e.V.) zur Verfügung gestellt werden. Wesentlich ist, dass die Erkennbarkeit von Einzelperso- nen weitestgehend vermieden wird.

Infolge der Aufnahme von oben und der Aufnahmeschärfe, die möglichst gering gehalten wird, ist gewährleistet, dass eine Iden- tifizierung von Fahrzeugkennzeichen oder einzelner Personen nicht möglich ist (Ausnahme direkter Blick von unten in die Kamera).

Für die individuelle Abstimmung eines Zählkonzeptes wird jeweils vor Beginn einer Zählung ein individueller Zählplan ausgearbeitet und bei Bedarf auch vor Ort abgestimmt. Somit ist sichergestellt, dass alle Belange der Zählan-forderungen und der Datensicherheit erfüllt werden